Mietwohnung
Bevor ein Hund einzieht, sollte eine Bestandsaufnahme gemacht werden:Besitzen Sie ein eigenes Haus , dann ist das mit der Hundehaltung kein Problem und Sie können sich sicher sein. Haben Sie eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage oder ein Haus gemietet, sieht die Sache rechtlich schon ganz anders aus. Als erstes müssen Sie in Ihrem Mietvertrag nachsehen, ob Hundehaltung erlaubt ist. Was steht im Mietvertrag? Darf man einen Hund in der Mietwohnung halten, ja oder nein?
Rechtliches
Rechtlich sieht es so aus: Als Mieter können Sie sich daher nur nach den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag halten. Ein generelles Tierhaltungsverbot ist allerdings unwirksam. Ein solches Verbot schränkt das Persönlichkeitsrecht ein. Ist allerdings ein generelles Hundehalterverbot im Mietvertrag vermerkt, so ist dieses auch wirksam. Eventuell macht der Vermieter eine Ausnahme bei Kleinhunden. Halten Sie sich nicht daran, so könnte es sein, dass Sie verurteilt werden. Am sichersten ist es, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde.
Der Kaufvertrag
Wenn fest steht, dass ein Hund Einzug halten soll, ist es am sichersten, wenn Sie den Hund kaufen möchten, einen schriftlichen Kaufvertrag erstellen. Kaufen Sie bei einem Hundezüchter, so hat dieser bereits einen Kaufvertrag aufgesetzt.
Was sollte im Kaufvertrag stehen
Anschrift von Käufer und Verkäufer, sowie detaillierte Angaben über den Hund.Dazu gehört: Alter, Geschlecht, Name, Rasse, Geburtsdatum, Zuchtbuch-Nummer, besondere Merkmale. Weiterhin Nachweis vom Impfungen, wurde der Hund kastriert, sind eventuell Krankheiten bekannt und das Wichtigste der Kaufpreis. Wichtig im Kaufvertrag sind auch Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers.
Dies ist sehr wichtig, denn stellen sich im Nachhinein Mängel heraus, so muß der Käufer diese Mängel beseitigen. Dazu kann gehören: nicht Bekanntgabe von Krankheiten oder nicht durchgeführte Impfungen. Verschweigt der Verkäufer z. Bsp. eine unheilbare Krankheit, so kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen bzw. er kann auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Es ist besonders darauf zu achten, dass die Mängelgewährleistungsfrist mit Übergabe des Tieres 2 Jahre beträgt. Wird bekannt, dass der Verkäufer absichtlich einen ihm bekannten Mangel verschwiegen hat, so ist die Frist 3 Jahre. In diesem Fall wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt, der sich auf Tierrecht spezialisiert hat.
Interessant, dass im Kaufvertrag auch Details zu dem Hunde, wie das Alter stehen sollten. Ich denke darüber nach einen Welpen zu verkaufen, weil meine Hündin so viele geworfen hat. Aber ich bin mir noch nicht sicher, wie ich das so formulieren soll.
Hallo Neeltje,
vielen Dank für Deine Nachricht. Ich melde mich später über Deine Email Adresse.
Viele Grüße
Annegret